Der Stall war dreckig, die Tiere standen im Kot und waren unterernährt. Dies stellte das Veterinäramt bei Kontrollen auf einem Obertoggenburger Bauernhof im Jahr 2024 fest, was dem Tierhalter nicht nur ein Tierhalteverbot, sondern auch einen Strafbefehl wegen mehrfacher Tierquälerei einbrachte. Der Strafbefehl ist bereits rechtskräftig.
Ebenso erhielt der Landwirt wegen Vernachlässigung, der Übertretung des Tierschutzgesetzes und der ...
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Tiere standen knöcheltief im Kot – Behörde verhängt Tierhalteverbot