Wohnraum mit Würde im Alter | W&O

Buchs vor 15 Stunden

Wohnraum mit Würde im Alter

Heini Senn, Vizepräsident und Verwalter der Genossenschaft Alterswohnungen Buchs, will die Anwürfe im Leserbrief Paul Haltinners nicht so stehen lassen. Eine Stellungnahme.

Von Heini Senn
aktualisiert vor 8 Stunden

Betr. Leserbrief «Pontonier ohne Ruder», Ausgabe vom 27. Juni

In seinen Leserbriefen wirft der in Grabs wohnhafte P. Haltinner der Genossenschaft Alterswohnungen Buchs vor, auf Kosten der Steuerzahler in der Wetti Alterswohnungen zu erstellen und diese anschliessend zu marktüblichen Preisen vermieten zu wollen. Der Stadt unterstellt er, mit Erteilung der Baubewilligung zum einen den Kompass und nun auch noch das Ruder verloren zu haben.

Die Genossenschaft Alterswohnungen Buchs verfolgt den Zweck, älteren Menschen in Buchs preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der erbrachten Leistungen und des gemeinnützigen Wirkens wurde sie 2014 von Bund und Kanton steuerbefreit.

Mit dem Neubau der Wohnungen in der Wetti wird einem dringenden Bedürfnis nach altersgerechtem Wohnraum nachgekommen. Die bestehenden 64 Wohnungen in der Wetti und im Flös sind voll ausgelastet, und es besteht eine Warteliste. Auch für die Wohnungen im Neubau gibt es bereits viele Anmeldungen von Interessentinnen und Interessenten.

Die Genossenschaft hat Haltinner die Möglichkeit geboten, sein Projekt mit 65 realisierbaren Wohnungen auf demselben Grundstück vorzustellen. Der Vorstand kam zum Schluss, dass dieses aus wohnhygienischen Gründen nicht infrage kommt. Es wäre ein Bau mit gefängnisartigem Innenhof und wenig Aussenraumqualität entstanden.

Haltinner wurde mitgeteilt, dass Menschen, welche im dritten Lebensabschnitt, den nicht einfachen Schritt aus ihrem Haus oder ihrer Wohnung machen müssen, das Anrecht auf Luft, Helligkeit und einen ansprechenden Aussenraum haben und wir damit nicht auf seine Studie eintreten.

Seine Antwort mit Mail vom 20. Februar lautete: «Bei meiner Vision für Alterswohnungen, deren zukünftige Bewohner eigentlich in den vorausgegangenen Lebensabschnitten genügend Zeit zum Geniessen der Aussicht gehabt hätten und wahrscheinlich, wie das Ticken der Uhr, auch nicht mehr auf eine solche angewiesen sind oder diese überhaupt bemerken, beträgt der voraussichtliche Gebäudeabstand 20 m. Wo liegt also das Problem?»

Heini Senn, Wäseliweg 10, 9470 Buchs,
Vizepräsident und Verwalter Genossenschaft Alterswohnungen Buchs