Die Neutralität steht bereits in unserer Verfassung, soll jetzt aber detaillierter geregelt beziehungsweise verschlimmbessert werden. Neu dürften wir gegen einen Aggressor nur noch dann Sanktionen verhängen, wenn die UNO, also deren Sicherheitsrat mit den fünf Vetomächten, das erlaubt. Putin, Trump und Xi Jinping dürfen – gestützt auf unsere Verfassung und ihr Vetorecht – inskünftig völlig willkürlich vorschreiben, welche Angreifer wir wirtschaftlich boykottieren dürfen oder nicht, selbst in eigener Sache. Das ist sehr eigenartig für Initianten, die sich sonst vehement gegen «fremde Richter» zur Wehr setzen.
Eine Verurteilung durch die UN-Vollversammlung und durch alle westeuropäischen Staaten, wie beim Angriff Russlands auf die Ukraine erfolgt, genügt nicht mehr. Jeder einzelne dieser fünf Richter (teilweise Despoten) kann mit Vetorecht entscheiden, was unser Land in Sachen Aussenhandel zu tun hat und was nicht. Fremde Richter? Aus Brüssel nein, aber aus Moskau, Washington und Peking durchaus. Man glaubt sich im falschen Film. Sagen wir Nein zu einer Verfassungsänderung, die fremde Gewaltherrscher und Kriegsfürsten zu willkürlichen Richtern über unseren Aussenhandel macht.
Mit diesem Verfassungsartikel sichern wir diesen fünf Ländern zu, dass sie problemlos ihre Nachbarn oder wen auch immer überfallen dürfen, ohne von uns je irgendeine Sanktion befürchten zu müssen. Hin und wieder muss ein Land – wie die Schweiz im Zweiten Weltkrieg – gegenüber einem stärkeren Despoten Zugeständnisse machen. Aber unsere wirtschaftliche Unterwerfung unter die Entscheidungsgewalt einzelner Despoten gleich heute freiwillig in unserer Verfassung festzuschreiben, ist unbegreiflich. Ein solcher Verfassungsartikel wäre nicht nur unneutral und entwürdigend, sondern eine nationale Schande. Und Frieden bringt das sicher nicht!
Josef Dudli, Bogenstrasse 3, 9470 Werdenberg
Ein entwürdigender Verfassungsartikel